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Anmerkungen zu „Die Basar-Ökonomie“ von Hans Werner Sinn

Herr Prof. Sinn, Chef des IFO-Instituts München, ist einer der bekannten und nachdenklicheren Vertreter der deutschen Ökonomenzunft. Er kritisiert seine ökonomischen Kollegen und die verantwortlichen Politiker gleich im Vorwort seines neuen Buches aufs schärfste:
"Ich behaupte, dass meine Kritiker und große Teile der intellektuellen Elite unseres Landes die Natur der wirtschaftlichen Reaktionen Deutschlands auf die Kräfte der Globalisierung noch nicht verstanden haben."
Im ersten Kapitel "Das Deutsche Rätsel" wiederholt er seinen Aufruf speziell an die Politik: "Auch Angela Merkel irrt, wenn sie ein Erkenntnisproblem bestreitet und behauptet, wir hätten nur ein Umsetzungsproblem. Jeder spürt, dass das Land in einer Krise steckt."

Herr Prof. Sinn trägt seine Theorien mit deutlichem Sendungsbewusstsein vor, wohl in der Annahme, damit zur Rettung Deutschlands etwas beitragen zu können. In seinem vorangegangenen Buch "Ist Deutschland noch zu retten?" weist Herr Sinn bereits auf die existentielle Bedrohung der deutschen Gesellschaft hin.

Als Grundübel der deutschen Wirtschaftsmisere hat er die zu hohen deutschen Lohnkosten im internationalen Vergleich ausgemacht. Die Schuld daran gibt er den hohen Lohnforderungen der Gewerkschaften seit den 70er Jahren und dem deutschen Gleichheitsfetischismus, der die Zwangsläufigkeit von Lohnfindung über nationale Grenzen hinweg nicht zu akzeptieren bereit sei. Zur Veranschaulichung seiner These zählt er die vielen Länder auf, deren durchschnittliche Stunden-Arbeitskosten im verarbeitenden Gewerbe von 1,10 Euro (China) über 16,59 (Spanien), 18,79 (Irland), 23,32 (Schweden), bis 28,14 (Dänemark) meist unter den deutschen Kosten von 27,60 Euro (Deutschland) liegen („Die Basar-Ökonomie“, Bonn 2005 bpb, S. 49).

Die Lohnkostenspreizung ist demnach im internationalen Vergleich erheblich. Aber selbst Länder mit einem höheren Niveau als Deutschland (in den durchschnittlichen Arbeitskosten) werden von Herrn Sinn wegen ihrer hohen wirtschaftlichen Dynamik (Dänemark: Wachstumsrate, Arbeitslosigkeit) explizit gelobt (S. 72 ebda).

Das Paradoxon seiner These und der ökonomischen Realität in anderen Staaten übersieht Herr Sinn geflissentlich und wiederholt sein Mantra von notwendiger Lohnreduktion (und Reduktion der Lohnersatzleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Renten), gegen die zu stemmen ökonomisch unmöglich sei und es ansonsten unabwendbar zu einer Minderung der allgemeinen Wohlfahrt führen müsse und in den vergangenen 30 Jahre bereits geführt habe.

Zu kritisieren ist an dieser vereinfachten Modellsicht die Ausblendung der Belastung der verschiedenen Einkommensstufen mit Steuern und Abgaben im nationalen und internationalen Vergleich. Würde Herr Sinn dies tun, so würde sich in Deutschland der größte Unterschied zwischen Brutto- und Nettoeinkommen zeigen, und dies umso stärker, je geringer das Einkommensniveau des Arbeitnehmers ist. Dies liegt daran, dass in Deutschland zwei Arten der Finanzierung des staatlichen und des parastaatlichen Sektors existieren.
Der staatliche Sektor (Regierung, hoheitliche Aufgaben, Bildung u.a.) wird hauptsächlich über Steuern der verschiedensten Ausprägung finanziert. Der parastaatliche Sektor (Sozialversicherungssystem: Rente, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Pflege) wird in Deutschland seit über hundert Jahren ganz überwiegend durch Abgaben auf Arbeit finanziert.
Andere Länder kennen diese Zweiteilung ihrer staatlichen und parastaatlichen Finanzierungssystematik gar nicht, oder in weit weniger ausgeprägtem Maße als in Deutschland. Bemerkenswert ist, dass in Deutschland die Systematiken des Steuersystems und des Beitragssytems in ihrer Belastungswirkung auf die Bürger geradezu vollkommen gegensätzlich wirken:

Das Steuersystem kennt die Freistellung des Existenzminimums – das Sozialversicherungsbeitragssystem belastet das Arbeitseinkommen ab dem ersten selbst verdienten Euro.
Das Steuersystem arbeitet mit einem progressiven Steuersatz, beginnend mit 15% Eingangssteuersatz (ab dem Existenzminimum) und einem Höchststeuersatz von 42% ab ca. 100.000 Euro.
Das Sozialversicherungsbeitragssystem arbeitet im Gegenzug mit einer "flat-tax" von z.Zt. etwa 43%, wenn alle Sparten des Sozialversicherungssystems zusammengenommen werden.

Als Bemessungsgrundlage dient dem Beitragssystem in Deutschland das Arbeitseinkommen des abhängig Beschäftigten, allerdings nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von etwa 4800 Euro. (In der Schweiz werden Rentenbeiträge auf das Gesamteinkommen erhoben (Arbeitseinkommen, selbständige Einkommen und Kapitaleinkommen)). Ab Erreichen der sog. "Beitragsbemessungsgrenze" bleibt der absolute Sozialversicherungsbeitrag konstant. Damit verringert sich der relative Beitrag des Versicherungspflichtigen mit steigendem Einkommen kontinuierlich, gegebenenfalls auf unter 1% seines Arbeitseinkommens.

Prof. Rürup, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft, spricht vom Sozialversicherungssystem als einer Art Strafbesteuerung für den Faktor Arbeit (in Deutschland). Man müsste hinzufügen, besonders für die gering entlohnte Arbeit, da höhere Einkommen ja, wie oben dargelegt, von Sozialversicherungsabgaben systematisch weitgehend befreit sind. Und obwohl Herr Prof. Rürup diese deutlichen Worte gebraucht, zieht er selbst als Berater der Bundesregierung keine Konsequenzen aus dieser seiner eigenen Einsicht.

Es ist interessant, dass dem zweiten genannten Wirtschaftstheoretiker vom Schlage eines Herrn Rürup, Herrn Prof. Sinn, die systematische Benachteiligung deutscher Arbeitsverhältnisse im internationalen Vergleich, und hier speziell im unteren Lohnbereich, ausschließlich gewerkschafts- und tarifbedingt erscheint, während doch ganz offensichtlich die Systematik des deutschen Sozialversicherungssystems zu einer 33%-igen Verteuerung deutscher Arbeitslöhne führt.
Es sind die dynamischen skandinavischen und angloamerikanischen Staaten, die ihre parastaatlichen Systeme ebenfalls mehrheitlich über Steuern finanzieren oder aber das Existenzminimum von Sozialversicherungsbeiträgen, wie von Steuern, freistellen.

Der Vorschlag der Freistellung des Existenzminimums der Bürger nicht nur von Steuern, sondern auch von Sozialversicherungsabgaben, ist nicht nur folgerichtig herzuleiten aus dem Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik, sie ist auch wichtig für die Selbstbestimmung der Staatsbürger.
Und last but not least ist sie eine ganz vordringliche Notwendigkeit, wenn gering qualifizierte Arbeit in Deutschland überhaupt noch eine Chance haben soll.
Die derzeitigen Versuche einer unsystematischen Heilung der Arbeitsmarkt-Probleme mit Kombilohnmodellen, Mindestlohndebatten, Mini- und Midijobs, Ein-Euro-Jobs, Ich-Ags und ähnlichen Projekten, sind der hilflose Versuch, die zuvor selbst gesetzten Rahmenbedingungen wieder außer Kraft zu setzen.

Die genannten zahlreichen Eingriffe in den Arbeitsmarkt wirken an steuerungssystematisch falscher Stelle und bewirken somit das Gegenteil ihrer Absicht, nämlich die fortgesetzte systematische (Zer-)störung des deutschen Arbeitsmarktes mit immensem bürokratischem Aufwand.
Die seit einigen Jahren stattfindende Lohnerosion auf nicht existenzsicherndes Niveau und die Millionen Arbeitslosen sind zu einem guten Teil keine Notwendigkeiten der globalisierten Ökonomie, sondern diese Erscheinungen sind zu großen Teilen als Versagen der politischen und ökonomischen Eingriffe der vergangenen 30 Jahre zu werten. Die Beispiele prosperierender Volkswirtschaften mit ganz ähnlichen Lohnniveaus und Reichtumsniveaus um Deutschland herum demonstrieren dies alltäglich.

Die deutschen Arbeitnehmer beweisen ebenso alltäglich, dass es sich um ein systemisches Problem der Bundesrepublik handelt. Allein durch den Akt des Grenzübertritts und Arbeitsaufnahme ausserhalb des deutschen ökonomischen Fehlsteuerungsraumes gewinnen heutzutage hunderttausende deutsche Arbeitnehmer ihre volle internationale Konkurrenzfähigkeit zurück. Die gleichzeitig immer größer werdende endgültige Auswanderung (150.000 Deutsche/Jahr) junger, gut ausgebildeter Staatsbürger stellt einen volkswirtschaftlichen GAU ersten Ranges dar.

Von daher sind Prof. Sinns alarmistische Äußerungen mehr als berechtigt, seine Lösungsansätze sind aber nicht in jedem Fall zutreffend oder ausreichend.
Die Vorschläge Prof. Sinns sind relativ eindimensional betriebswirtschaftlich inspiriert, und in dieser begrenzten Sichtweise auch nicht ganz falsch.

In einem kybernetischen Zusammenhang betrachtet, ist die Senkung des Lohnkostenniveaus aber viel wirksamer möglich, wenn die anachronistische Finanzierungsweise des deutschen Gemeinwesens (Staat und parastaatliche Organisation) einer modernen und konsistenten Finanzverfassung weicht.

Wir erinnern an den Präsidenten des Verfassungsgerichts Papier, der vor etwa 2 Monaten in der Presse die Verfassungsmäßigkeit der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung angezweifelt hat.

Die UWP wird nach dieser höchstrichterlichen Aufforderung eine verfassungsgerichtliche Klärung der Frage anstrengen, ob ein größerer Anteil der Sozialversicherungsabgaben als nur die Rentenbeiträge, verfassungsrechtlich nicht eher unter das Steuerrecht als unter das Sozialabgabenrecht fallen müsste.

UWP, 09.10.06
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