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Wie man das Grundgesetz bekämpft

Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht dem niedersächsischen Innenminister (CDU) etliche gravierende Grundrechtsverstöße bescheinigt. Mit dem von ihm durchgesetzten Landespolizeigesetz habe er nicht nur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes missachtet. Vor allem verstoße die extreme Ausweitung der präventiven, also vorbeugenden Telefonüberwachung der Bürger gegen das Bestimmtheitsgebot: "Das Gesetz enthält keine einschränkenden Tatbestandsmerkmale, die die ... Abgrenzung eines harmlosen von dem in eine Straftatenbegehung mündenden Verhaltens ermöglichen."

Darüber hinaus verletze das Polizeigesetz auch das grundlegende Gebot der Verhältnismäßigkeit: "Einbußen an grundrechtlich geschützter Freiheit dürfen nicht in unangemessenem Verhältnis zu den Zwecken stehen, denen die Grundrechtsbeschränkung dient."

Und schließlich treffe das Gesetz auch keine Vorkehrungen, dass beim Lauschen Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich der Privatsphäre verhindert werden. Selten ist einem Landesinnenminister vom Gericht ein derart zerrüttetes Verhältnis zur Wertordnung des Grundgesetzes attestiert worden. Es hat ihn offensichtlich nicht beeindruckt.

Uwe Schünemann, der niedersächsische Landesinnenminister, hat soeben dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, die "effektive Terrorbekämpfung" zu erschweren. Sagen wir so: Es hat die effektive Bekämpfung des Grundgesetzes ein wenig beschränkt.

Berliner Zeitung, 16.10.2006
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