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Verfassungsbeschwerde der Unabhängigen Wählergemeinschaft Pankow gegen die Belastung des Existenzminimums mit Sozialversicherungsabgaben

Die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow / UWP wird im Jahr 2007 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Belastung des Existenzminimums durch Sozialversicherungsabgaben einreichen.

Die Problematik aus Sicht der UWP in Kürze:

Die Finanzierung des deutschen Sozialsystems steckt in der tiefsten Krise seit seiner Gründung im 19. Jahrhundert. Während staatliche und hoheitliche Institutionen über das Steuersystem finanziert werden, werden die Ausgaben des sozialen Sicherungssystems über die gesetzliche Sozialversicherung finanziert.

Maßgebliche Vertreter von Wissenschaft, Recht und Politik sprechen die Probleme offen an:
Verfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Papier zweifelte im Jahr 2006 an der Verfassungsmäßigkeit des Rentenversicherungssystems.
Herr Prof. Dr. Ruerup, Vorsitzender des Sachverständigenrates Wirtschaft, spricht von dem Sozialversicherungssystem als eine Art Strafbesteuerung des Faktors Arbeit.
Herr MdB Prof. Dr. Lauterbach, Arzt und Gesundheitsökonom, spricht von den Privaten Krankenversicherungen als den „finanziellen Parasiten des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems“.

Die UWP nimmt die Aufforderung des Verfassungsgerichtspräsidenten zur Verfassungsbeschwerde ernst. Neben den oben angesprochenen Einzelfragen sieht die UWP eine zentrale Konstruktion der gesetzlichen Sozialversicherung als verfassungswidrig an:
Die Belastung des Existenzminimums durch Sozialversicherungsbeiträge verletzt die freiheitlichen Grundrechte des versicherungspflichtigen Individuums in verfassungswidriger Weise.

Der Vergleich mit selbständig Tätigen zeigt weiterhin eine verfassungswidrige Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbotes:
Das erwirtschaftete Existenzminimum von abhängig Beschäftigten wird mit Sozialversicherungsabgaben von über 40% des Bruttolohnes belastet. Selbständig Tätige haben im Gegensatz dazu diese sozialversicherungsrechtlichen Zwangsabgaben nicht zu leisten, sondern sie unterliegen nur dem Steuerrecht, das eine Freistellung des Existenzminimums voraussetzt und eine progressive Besteuerung beginnend mit einem Eingangssteuersatz von derzeit 15% anwendet.
Dies kann dazu führen, dass abhängig Beschäftigte (oder ihre Angehörigen) nach einem niedrig entlohnten 40-jährigen Berufsleben zwar regelmäßig einen 40%igen Beitrag zur Sozialversicherung entrichtet haben, aber für ihre Rente dennoch die Schwelle des Existenzminimums durch die Rentenanwartschaften nicht erreichen und eine Aufstockung der Rente auf Sozialhilfeniveau beantragen können.

Ebenso können die bestehenden Verhältnisse dazu führen, dass selbständig Tätige am Ende eines finanziell erfolgreichen Berufslebens dennoch auf die gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind, um ihr Existenzminimum und ihre Krankenversorgung zu sichern, ohne jedoch einen Euro ins Sozialversicherungssystem einbezahlt zu haben.

Diese schwere ökonomische Diskriminierung der abhängig Beschäftigten gegenüber den Selbständigen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ausgehend vom Grundsatz der Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Grundgesetz strebt die UWP daher eine Klärung dieser finanzsystematischen Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe an.

Da eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einer kostenaufwändigen fachlichen und juristischen Vorbereitung bedarf, ruft die UWP zu Spenden auf, damit die Klage möglichst bald einer verfassungsjuristischen Überprüfung zugeführt werden kann.

Spendenkonto:

Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow / UWP
Kennwort: Verfassungsbeschwerde
Berliner Sparkasse
Kto: 660 304 5000
Blz: 100 500 00

 

SPD fordert – UWP klagt
Gegen die Belastung des Existenzminimums mit Sozialversicherungsabgaben

Interview mit Daniel Röttger, Vorstandsmitglied der Unabhängigen Wählergemeinschaft Pankow / UWP

Frage: Die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow will vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Sozialversicherungssystem klagen. Was wollen Sie damit erreichen?

Röttger: Wir wollen nicht gegen das Sozialversicherungssystem klagen, sondern gegen dessen Modalitäten, die nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar sind.
Das Sozialversicherungssystem organisiert die gesellschaftliche Solidarität und die Absicherung der großen Lebensrisiken Alter, Krankheit und Erwerbslosigkeit. Es ist ein großer sozialer Fortschritt und seine Einführung hat wesentlich zum gesellschaftlichen und ökonomischen Erfolg Deutschlands im Kaiserreich und im 20. Jahrhundert beigetragen.

Frage: Also wogegen wollen Sie dann klagen?

Röttger: Die Idee der gesellschaftlichen Solidarität ist natürlich weiterhin eine zentrale Voraussetzung einer modernen demokratischen Gesellschaft. Aber die heute gültigen Finanzierungsstrukturen des Sozialversicherungssystems sind bei weitem nicht mehr so modern wie die zugrunde liegende große Idee.
Im oft schlechtgeredeten Steuersystem gilt ausdrücklich die Freistellung des Existenzminimums von Belastungen. Und gerade das "solidarische" Sozialversicherungssystem entzieht den Geringverdienern einen Teil ihrer existenziellen Lebensgrundlage – da passen Vorstellung und Wirklichkeit wirklich nicht zusammen.
Den Menschen wegzunehmen, was sie selber erarbeitet haben, um ihnen genau die gleiche Summe als "Sozialtransfer" zurückzugeben, ist ein gesellschaftliches Kuckucksei: ökonomisch unsinnig und unserer Meinung nach verfassungswidrig.

Frage: Sie meinen also, Idee und Umsetzung sind nicht dasselbe?

Röttger: Ganz offensichtlich nicht! Dies zu erkennen und zu differenzieren fällt tatsächlich vielen schwer. Und deshalb besteht oft die Tendenz, das Kind mit dem Bade auszuschütten und das ganze System zu diskreditieren.

Fr: Wieso ist es so schwer, das Sozialversicherungssystem zu verändern?

Röttger: Die Organisationsprinzipien des Sozialversicherungssystems sind über 120 Jahre alt und entstammen dem Bewusstseinszustand einer feudalistischen Gesellschaft. Da kann man eigentlich kaum erwarten, dass moderne Grundsätze eines demokratischen Staates mit diesem System gut erreicht werden. Aber 120 Jahre hinterlassen sozialpsychologische Überzeugungen, die nur schwer zu erschüttern sind. Im Neudeutsch könnte man von einer sehr gut eingeführten Marke sprechen.

Frage: Können Sie ein Beispiel für Ihre Thesen benennen?

Röttger: Am Beispiel der Krankenversicherung lässt sich relativ leicht nachvollziehen, wie die Strukturen der Kaiserzeit in unserer Zeit nachwirken. Die gesetzliche Krankenversicherung bedeutete im 19. Jahrhundert eine deutliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes der breiten Bevölkerungsmehrheit. Die reichen Bürger und der Adel wurden damals von der Versicherungspflicht befreit, da sie sich eine Versicherung auf dem privaten Versicherungsmarkt kaufen konnten.

Frage: Das ist doch heute genauso. Und was soll daran schlecht sein?

Röttger: Wie damals bedeutet die heutige Zweiteilung der Gesundheitsabsicherung, dass zwei Gruppen der Bevölkerung untereinander, aber nicht gegenseitig Solidarität üben. Im 19. Jahrhundert wollten Adel und Bürgertum nicht mit den ärmeren Schichten solidarisch sein. Daraus hat sich das duale System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelt.
Heute trennt die PKV die Bevölkerung nicht mehr nach dem gesellschaftlichen Stand, sondern nach den Kriterien Einkommen (Versicherungspflichtgrenze), Gesundheitszustand (Ablehnung Kranker in der Privaten Krankenversicherung) und dem Beschäftigungsverhältnis (angestellt oder selbständig).
Das Prinzip der gesetzlich festgeschriebenen Trennung der Bevölkerung mit freier Wahlmöglichkeit der Bessergestellten ist aber unverändert.

Fr: Aber geht es hier nicht auch um die Freiheit jedes einzelnen, seine Lebensumstände, inklusive Versicherung und Rente selbst bestimmen zu können?

Röttger: Das stimmt, und im Rahmen des Grundgsetzes soll das ja auch für jeden möglich sein. Aber das Grundgesetz sagt in Artikel 3 GG ebenfalls eindeutig, dass alle Menschen "vor dem Gesetz gleich" sind. Art.3(3)GG besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dieses Diskriminierungsverbot ist sehr weit gefasst und gilt natürlich für die staatlich organisierten Institutionen, aber ebenso auch in der Privatwirtschaft.
Die Private Krankenversicherung (PKV) hat eine hochdiskriminierende Geschäftsgrundlage, die den oben zitierten Forderungen des Grundgesetzes nicht genügt.
Sie bietet einer privilegierten Bevölkerungsminderheit für geringere Beiträge eine bessere Krankenversorgung - alle anderen sind durch Gesetz ausgeschlossen.
Diese sozialversicherungsrechtlichen Regelungen aus dem 19.Jahrhundet sind eindeutig nicht konform mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie zwingen 90% der Bevölkerung, im Rahmen der GKV für teilweise wesentlich mehr Geld eine wesentlich schlechtere materielle Leistung zu erstehen.

- Und es ist schon beschämend, wie Teile der Politik und der Ärzteschaft gerade jetzt wieder für diese systematische Grundgesetzverletzung gekämpft haben, wenn ich das einmal als Arzt sagen darf.
Insbesondere die Artikel 2 (Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben), Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote), Artikel 14 (Eigentum; Erbrecht; Enteignung) und Artikel 20 (Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht) GG werden durch das "duale Krankenversicherungssystem(GKV und PKV)" verletzt. -

Frage: Also wollen Sie hauptsächlich das Bestehen der Privaten Krankenversicherungen beklagen?

Röttger: Nein, aber im Krankenversicherungssystem zeigt sich die verkorkste Realität besonders deutlich: Die 90% gesetzlich Versicherten bezahlen mit ihren Beiträgen, die auch aus dem Existenzminimum erhoben werden, die Infrastruktur des Gesundheitssystems.
Die "privat" Krankenversicherten nutzen diese Infrastruktur, ohne sich daran angemessen zu beteiligen.
Wenn die Privaten Krankenversicherungen ein flächendeckendes privates Krankenversorgungssystem unterhalten müssten, dann wären ihre Beiträge nicht geringer, sondern etwa dreimal so hoch wie im Gesetzlichen Krankenversicherungssystem. Hier sind also die Ärmeren mit den Reicheren solidarisch und sichern die geringen Versicherungskosten der Bessergestellten.

Frage: Ist das nicht eine typisch deutsche Neiddebatte?

Röttger: Keinesfalls, es geht hier um Sinn und Buchstaben des Grundgesetzes und nicht darum, ob der Nachbar ein größeres Auto fährt. Und dieses Beispiel zeigt, dass ein demokratischer Rechtsstaat die Überbleibsel ständestaatlicher Strukturen auch einmal hinterfragen muss.
Die deutsche Politik wird die Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung einer ebensolchen Überprüfung unterziehen müssen, um ihre Verfassungsmäßigkeit aber auch Funktionalität in der globalen Wirtschaft zu sichern.

Frage: Denken Sie denn nicht, dass die Sozialreformen der vergangenen Jahre in eine gute Richtung weisen?

Röttger: Nur sehr begrenzt. Wir sind davon überzeugt, dass die Grundlagen unserer Verfassung viel stärker im politischen Alltagsgeschäft berücksichtigt werden müssen. Viele Menschen haben den Eindruck, dass den Politikern oft die intellektuelle und gesellschaftliche Zielvorstellung fehlt. Und es ist bedauerlich, dass die im Bundestag vertretenen Parteien so oft auf die juristische Hilfe und Korrektur durch das Verfassungsgerichts angewiesen sind.

Frage: Die SPD propagiert seit Anfang 2007 in ihrer "Bremer Erklärung" die weitgehende Freistellung des Existenzminimums von Sozialabgaben für Geringverdiener. Ist das nicht genau Ihre Forderung?

Röttger: Die UWP hält die Belastung des Existenzminimums bei allen Beschäftigten, Selbständigen wie auch Angestellten, für verfassungswidrig und außerdem auch für volkswirtschaftlich schädlich. Der Vorschlag der SPD geht in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Auch eine positive Diskriminierung bedeutet immer auch die negative Diskriminierung der nicht betroffenen Gruppen und zieht unerwünschte wirtschaftliche Reaktionen nach sich; wie der vollkommen ausser Rand und Band geratene Arbeitsmarkt deutlich macht.

Frage: Die einzig sinnvolle Lösung ist aus ihrer Sicht also eine gleiche ökonomische Behandlung aller Bundesbürger in Bezug auf ihr Existenzminimum.

Röttger: Genau so ist es. So verlangt es das Grundgesetz und nur so vermeidet man ökonomische Fehlsteuerungen wie Mini-, Midi- und 1-Eurojobs, Kombilöhne, Scheinselbständigkeit, Leiharbeit, Schwarzarbeit und Massenarbeitslosigkeit.
Die Verteuerung der geringentlohnten Arbeit hierzulande durch Sozialabgaben ist ein von der Politik zu verantwortendes Arbeitsplatzvernichtungsprogramm.

Frage: Wie sehen Sie Ihre Chancen vor dem Verfassungsgericht?

Röttger: Wo kein Kläger da kein Richter - und uns erstaunt selbst, dass es auf die kritischen Äußerungen des Verfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Papier im Juli 2006 bisher keine Reaktion politischer Parteien oder Institutionen gegeben hat.
Mehr als die Verfassungsmäßigkeit des Sozialversicherungssystems öffentlich anzuzweifeln, kann von einem obersten Bundesrichter nicht erwartet werden. Er kann schließlich nicht selbst Klage einreichen, um dann darüber zu entscheiden.
Wir nehmen Herrn Prof. Dr. Papier ernst und übernehmen jetzt die Rolle des Klägers vor seinem Gericht. Die Erfolgswahrscheinlichkeit schätzen wir sehr hoch ein.

Frage: Und können Sie etwas über die ökonomischen Folgen sagen, falls Ihre Klage Erfolg haben sollte.

Röttger: Im Ergebnis hätte jeder abhängig Beschäftigte, der mindestens 800 Euro/Monat Nettolohn erreicht, etwa 4000 Euro Jahreslohn zusätzlich zur realen Verfügung, indem den Arbeitnehmern für die ersten selbstverdienten 1000 Euro sowohl die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeberbeiträge (ca. 420 Euro/Monat) zur Sozialversicherung ausgezahlt werden, die dann allerdings mit dem individuellen Steuersatz (von 0% bis 42%) versteuert weden müssten.

Frage: Aber es müssten insgesamt etwa 100 Milliarden Euro für Rente, Gesundheitsausgaben, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung anders finanziert werden als bisher. Wie soll das funktionieren?

Röttger: In der Bundesrepublik herrscht seit Jahrzehnten ein Konsens, dass die Arbeitslöhne von Sozialabgaben entlastet werden sollten damit die Arbeitslosigkeit im niedrigen Lohnsektor sinken soll - nur geschehen ist das nicht.

Frage: Und was schlagen Sie nun vor?

Röttger: Es bleibt also realistisch betrachtet nur das Steuersystem zur Gegenfinanzierung, und hier eher die Konsum- als die Lohnbesteuerung. Das Steuersystem ist viel moderner und sozialer als das Sozialversicherungssystem und ermöglicht sinnvolle Steuerungen der Volkswirtschaft. Allein die an den gesellschaftlichen Kosten orientierte Besteuerung des Alkoholkonsums könnte leicht über 30 Milliarden Euro zusätzlich einbringen durch eine Verzehnfachung der Alkoholsteuer von 3,4 auf 35 Milliarden Euro. Die gesellschaftlichen Kosten, sie werden je nach Berechnungsansatz mit 30 bis 90 Milliarden Euro/Jahr angegeben, sind dann immer noch deutlich höher als die steuerlichen Einnahmen durch den Alkoholkonsum. Und lassen Sie uns nur an die externen Kosten (Klima, Gesundheit u.a.) des Autoverkehrs, des Rauchens und des Flugverkehrs erinnern, die momentan von der Allgemeinheit über das Steuer- und Sozialversicherungssystem gegenfinanziert werden.

Frage: Sie sagten, die bei den Arbeitnehmern verbleibenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) wären dann lohnsteuerpflichtig?

Röttger: Logisch. Die Lohnbesteuerung der bei den Arbeitnehmern verbleibenden 100 Milliarden Euro erbrächte etwa weitere 25 Milliarden Euro. Und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf skandinavisches Niveau brächte weitere 50 Milliarden Euro. Aber das Steuersystem ist flexibel und ermöglicht viele sinnvolle Gegenfinanzierungen für die generelle Entlastung des Existenzminimums.

Frage: Wäre das nicht ein schlechter Tag für die deutschen Biertrinker und Autofahrer?

Röttger: Nur oberflächlich betrachtet. Die Flasche Bier würde dann etwa 80 Cent bis 1 Euro Ladenpreis kosten. Aber das könnte man sich von den 4000 bis 5000 Euro zusätzlich gerade noch so leisten.

Frage: Finanzminister Peer Steinbrück sieht das anders. Er hat ja gerade die Mindestbesteuerung des Alkohols in der EU erfolgreich gegen 25 Länder torpediert.

Röttger: Das stimmt, er ist eindimensional auf das Steuersystem fixiert und nimmt die Folgekosten für "seine" ertragreichen Steuerprodukte (Alkohol, Tabak, Auto-/Luftverkehr), nicht zur Kenntnis.
Die Gegenfinanzierung dieser Folgekosten von mindestens 100 Mrd. Euro werden überwiedgend durch das Sozialversicherungssystem getragen, wofür dieses aber wirklich nicht geschaffen wurde.
Für einen Finanzminister ist das zwar formal korrekt, aber als politischer Ansatz ist das töricht, und der Minister ist damit ein Teil des beschriebenen Problems. Man kann darüber reden, die Arbeit in Deutschland von ihrer sozialversicherungsbedingten Verteuerung zu befreien - oder man kann es tun.
Unsere Politiker haben in den letzten Jahrzehnten mehr geredet und angekündigt…

Frage: Und Hartz IV?

Röttger: … und mit den Hartz-Gesetzen einen zusätzlichen Bock geschossen, mit dem die bewährten Grundprinzipien einer freien und demokratischen Gesellschaft teilweise außer Kraft gesetzt werden.
Ich denke, die Zeit des Dilettierens ist vorbei. Wenn es CDU und SPD auch in der Großen Koalition nicht gelingt, einen klaren Gedanken zu fassen und umzusetzen, dann müssen die Anstöße aus der Bevölkerung kommen.
Wir haben in Deutschland eine sehr gute Verfassung und ein sehr gutes Verfassungsgericht.
Jetzt fehlt eigentlich nur noch eine professionell vorgetragene Vefassungsbeschwerde, um dieser Verfassung Geltung zu verschaffen und um die Politiker noch mehr in ihrem Tun zu fordern und zu fördern.

 

Kurz nach dem Beschluss der "Großen Gesundheitsreform" im Bundestag stellt sich die Frage, ob das Preußische Dreiklassenwahlrecht und die derzeitge Zweiklassenmedizin in der Bundesrepublik zwei Seiten einer Medaille sind.

Wer hat die Verfassung auf seiner Seite?

Die Privaten Krankenversicherungen und ihre Unterstützer in Politik, Wissenschaft und Ärzteschaft kündigen Verfassungsklagen gegen die leichte Reduktion ihrer ökonomischen Privilegien an und berufen sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes für die alten Versicherungsverträge.
Es ist verständlich, dass die Privaten Krankenversicherer ihr bequemes Dasein konservieren möchten und die Privat Versicherten auch gerne mehrere Tausend Euro pro Jahr sparen möchten.
Aber mit der besonderen verfassungsrechtlichen Schutzwürdigkeit ihres Gewerbes zu argumentieren, bedeutet eine Umkehrung der Verfassungswerte wie das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Chancengleichheit.
Das alte Vorurteil, wer ärmer ist, stirbt früher, wurde kürzlich in einer demografischen Untersuchung bestätigt: In Deutschland sterben arme Männer im Durchschnitt 10 Jahre vor ihren begüterten Zeitgenossen. Bei Frauen wird die Differenz in der Lebenserwartung mit 5 Jahren angegeben.

Anmerkungen zum Krankenversicherungssystem von ärztlicher Seite:
Die gängige Geschäftsgrundlage der Privaten Krankenversicherung führt zu einer gesundheitsrisikobezogenen Entmischung der Bürgerinnen und Bürger, wobei der Privaten Krankenversicherung ein Quasi-Monopol auf die Jungen, Gesunden und Besserverdienenden eingeräumt wird.
Diese Praxis ist das Gegenteil einer gleichberechtigten Wettbewerbsordnung und bedeutet die "Lizenz zum Gelddrucken". Aus genau diesem Grund können die Privaten Krankenversicherungen pro Behandlung bis zu 4mal höhere Preise bezahlen und gleichzeitig 3mal höhere Verwaltungskosten produzieren und zeitgleich Milliarden Euro auf die hohe Kante legen.

Trotz ihrer verschwenderischen und ineffizienten Wirtschaftsweise empfehlen ökonomische Laien und die Lobbygruppen der Privaten Krankenversicherung die PKV als Vorbild für die Gesetzliche Krankenversicherung. Sogar der Bundesärztekammerpräsident Hoppe engagiert sich für die PKV.
Sollte das gesamte Gesundheitssystem der Bundesrepublik mit den Preisen und Effizienzen der Privaten Krankenversicherung arbeiten, wäre die Gesundheitsquote (Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttosozialprodukt) nicht seit vielen Jahren bei 11%, sondern würde sich zwischen 20-30% bewegen müssen.

Herr MdB(SPD) Prof. Dr. Lauterbach, Arzt und Gesundheitsökonom der Universität Köln, charakterisiert die Privaten Krankenversicherungen als finanzielle "Parasiten des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems", da die medizinische Infrastruktur ganz überwiegend von den Gesetzlich Versicherten finanziert wird und die Privat Versicherten sich daran unzureichend beteiligen.
Die Wortwahl Prof. Lauterbachs ist ungewohnt und herausfordernd angesichts der in der Öffentlichkeit dominierenden Selbstdarstellung der PKV.

Die ökonomischen Daten stützen jedoch Prof. Lauterbachs Einschätzung des Verhältnisses von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung als einen Ausnutzungstatbestand.
Diese These soll hier im besonderen untersucht werden:

Die tendenzielle Verschiedenheit zwischen Gesetzlicher Sozialversicherung und dem Privaten Krankenversicherungssystem erschweren eine Vergleichbarkeit der Systeme, daher ist der Bezug auf die Rohdaten grundlegend für eine sinnvolle und nachvollziehbare Analyse.

Hier werden daher einige dieser Daten aus dem Statistischen Taschenbuch Gesundheit 2005 des Bundesministeriums für Gesundheit zum Studium angeboten.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) : Private Krankenversicherung (PKV)

Versichertenzahl 2003:

GKV: 72,2 Millionen Bundesbürger:
30,8 Erwerbstätige, 4,2 Millionen Erwerbslose,
37,1 Millionen Nichterwerbspersonen

PKV: 7,6 Millionen Bundesbürger:
4,5 Millionen Erwerbstätige, 0,065 Millionen Erwerbslose, 3,1 Millionen Nichterwerbspersonen

Ausgaben für Gesundheit in der Bundesrepublik 2003:
gesamt 239,7 Mrd. Euro

Gesetzliche Sozialversicherung: 160,9 Mrd. Euro

Davon - Gesetzliche Krankenversicherung: 136,0 Mrd. Euro
- Soziale Pflegeversicherung 16,5 Mrd. Euro
- Gesetzliche Rentenversicherung: 4,3 Mrd. Euro
- Gesetzliche Unfallversicherung: 4,1 Mrd. Euro

Private Krankenversicherung: 20,6 Mrd. Euro

Öffentliche Haushalte: 18,8 Mrd. Euro

Arbeitgeber: 9,9 Mrd. Euro

Patienten: 29,4 Mrd. Euro

Um diese Zahlen bewerten zu können, müssen sie in ein sinnvolles Verhältnis gestellt werden.

Ausgaben pro Versichertem:
Es ist sinnvoll, in beiden Krankenversicherungssystemen die jeweiligen Gesamtkosten auf die Zahl der Versicherten zu beziehen, um Ausgaben pro Versichertem zu ermitteln.

Gesetzliche Sozialversicherung: 160,9 Mrd. / 72,2 Millionen = 2228 Euro pro Versichertem

Private Krankenversicherung: 20,6 Mrd. Euro / 7,6 Millionen = 2710 Euro pro Versichertem

Theoretische Ausgaben pro Erwerbstätigem:
Die rechnerischen Ausgaben pro Erwerbstätigem in den jeweiligen Systemen sind demgegenüber ein ungefährer Parameter für die effektive Belastung des erwerbsfähigen Anteils in der jeweiligen Solidargruppe.

Gesetzliche Sozialversicherung: 160,9 Mrd. Euro Gesamtkosten / 30,8 Millionen Erwerbstätige = 5224 Euro pro Erwerbstätigem

Private Krankenversicherung: 20,6 Mrd. Euro Gesamtkosten / 4,5 Millionen Erwerbstätige = 4577 Euro pro Erwerbstätigem

Fazit:

Beiträge zum Gesundheitssystem pro Versichertem
Die gern wiederholte Behauptung, die Private Krankenversicherung sei durch ihre bis zu vierfach höheren Einzel-Preise für ärztliche und Krankenhaus-Leistungen indirekt solidarisch mit den Gesetzlich Versicherten, wird durch die sehr wenig höheren Beisteuerungen zum Gesundheitssystem pro Kopf, im Durchschnitt nur etwa das 1,2 fache der GKV-Beiträge, eher widerlegt.

Beiträge pro Erwerbstätigem
Bezieht man die Gesamtbeiträge rein rechnerisch nur auf die Erwerbstätigen, so ist die Belastung bei den Gesetzlich Versicherten höher als bei den Privat Versicherten.
Durchschnittlich stehen
5224 Euro/Erwerbstätigem im GKV-System
4577 Euro/Erwerbstätigem im PKV-System
pro Jahr gegenüber.
Allerdings ist dieser Vergleich nur oberflächlich betrachtet zulässig. Unter Berücksichtigung der jeweiligen systemspezifischen Eigenheiten ergeben sich für die Erwerbstätigen in der GKV noch wesentlich stärkere Beanspruchungen. Systembedingt tragen im Gesetzlichen Sozialversicherungssystem aufgrund der Lohnbezogenheit der Beiträge die Erwerbstätigen die Hauptlast der Gesamtkosten.

Die Tarife in der Privaten Krankenversicherung steigen demgegenüber im Laufe des Versicherungszeitraumes, entsprechend der Kostenentwicklung an, auch nach der Berentung.
Insofern werden die effektiven Belastungen im Privaten Krankenversicherungssystem gleichmäßiger auf alle Versicherungsnehmer verteilt, mit Tendenz zur Steigerung der Belastung im höheren Lebensalter.
Das bedeutet, dass die oben errechnete theoretische Belastung der Erwerbstätigen im Privaten KV-System mit 4577 Euro Jahresbelastung deutlich zu hoch kalkuliert ist.
Sie ist wahrscheinlich sogar niedriger als die durchschnittlichen Kosten pro Privat Versichertem mit 2710 Euro/Jahr. (225 Euro/Monat).

Im Gesetzlichen Sozialversicherungssystem werden die Kosten systembedingt auf die erwerbstätigen Versicherten konzentriert, so dass die Berücksichtigung der Beiträge der Nichterwerbstätigen nur eine geringe Senkung der theoretischen Belastung von 5224 Euro pro Erwerbstätigem im Gesetzlichen Sozialversicherungssystem zur Folge hat.
Die Krankenversicherung der Rentner steuert ca 30 Mrd. Euro zu den Gesamtkosten der GKV zu, also ist ein ca. 20-prozentiger (30 von 160 Mrd. Euro) Abzug gerechtfertigt.
Die Belastungen pro Erwerbstätigem sind dann im Gesetzlichen Versicherungssystem ca. mit 4200 Euro/Jahr (350 Euro/Monat) pro Erwerbstätigem zu veranschlagen.

Die finanzielle Belastung in der Übergangszone von Sozialversicherungspflicht zur Entscheidungsfreiheit
Eine weitere sinnvolle Betrachtung ist die der knapp unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienenden Angestellten, die deshalb sozialversicherungspflichtig sind.
Ihe jährliche Belastung in der GKV liegt bei etwa 7200 Euro/Jahr (600 Euro/Monat) (15% von 4000 Euro mal 12 Monate).
Würden diese Angstellten ihr Lohneinkommen leicht erhöhen, könnten sie ihre Krankenversicherungsbelastung durch den Wechsel ins Private Krankenversicherungssystem auf die oben errechneten 2710 Euro/Jahr (225 Euro/Monat) im Durchschnitt reduzieren, also um etwa 4500 Euro/Jahr.
Diese Vorteile bewegen seit etwa 20 Jahren jährlich um die 300.000 Bundesbürger, aus dem großen Solidarsystem in das kleine Solidarsystem der Privaten Krankenversicherung zu wechseln, während relativ konstant ungefähr die Hälfte dieser Zahl zurück zur Gesetzlichen Krankenversicherung wechselte.

Wer hat die Verfassung auf seiner Seite?
Die oben angestellten Berechnungen unterstreichen die von Prof. Dr. Lauterbach aufgestellte These, dass die gesellschaftlichen Kosten für die allgemeine Gesundheitsversorgung im dualen Krankenvesicherungssystem (GKV und PKV) systematisch stärker von den gesundheitlich und wirtschaftlich Schlechtergestellten erbracht werden.
Dies Tatsache besteht nicht nur relativ gemessen am Einkommen, sondern auch in absoluten Werten.
Von den Mittelverdienern wird eine beträchtliche Solidarleistung für die Gering- und Nichtverdiener gesetzlich eingefordert, während die finanziell und gesundheitlich Bessergestellten sich hinter dem gesellschaftspolitisch verwirrenden Schutzwall der Privaten Krankenversicherung für finanzielle Selbstverwirklichung und Solipsismus entscheiden
Eine Solidarität der Privaten Krankenversicherungen mit den Gesetzlich Versicherten lässt sich nach obigen Berechnungen, trotz gegenteiliger Beteuerungen der Lobbyvertreter der PKV, überhaupt nicht nachweisen.

Sollten die Interessenverbände der Privaten Krankenversicherungen und Teile der CDU und FDP ihre Verfassungsbeschwerde zugunsten der PKV einreichen, wird die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow, UWP, ebenfalls Verfassungsbeschwerde einlegen, um diese Verhältnisse auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.
Eine verfassungsgerichtliche Klärung der überraschend starken medizinischen und ökonomischen Benachteiligung von 90% der gesetzlich krankenversicherten Bundesbürger durch die gesetzliche Versicherungspflicht ist ebenso interessant und wichtig wie die verfassungsrechtliche Klärung von Freiheits- und Eigentumsprivilegien von 10% der Bevölkerung.

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