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Verfassungsbeschwerde der
Unabhängigen Wählergemeinschaft Pankow gegen die Belastung des
Existenzminimums mit Sozialversicherungsabgaben |
SPD fordert – UWP
klagt Interview mit Daniel Röttger, Vorstandsmitglied der Unabhängigen Wählergemeinschaft Pankow / UWP Frage: Die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow will vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Sozialversicherungssystem klagen. Was wollen Sie damit erreichen? Röttger: Wir wollen nicht gegen das Sozialversicherungssystem klagen,
sondern gegen dessen Modalitäten, die nicht mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik vereinbar sind. Frage: Also wogegen wollen Sie dann klagen? Röttger: Die Idee der gesellschaftlichen Solidarität ist natürlich
weiterhin eine zentrale Voraussetzung einer modernen demokratischen Gesellschaft.
Aber die heute gültigen Finanzierungsstrukturen des Sozialversicherungssystems
sind bei weitem nicht mehr so modern wie die zugrunde liegende große
Idee. Frage: Sie meinen also, Idee und Umsetzung sind nicht dasselbe? Röttger: Ganz offensichtlich nicht! Dies zu erkennen und zu differenzieren fällt tatsächlich vielen schwer. Und deshalb besteht oft die Tendenz, das Kind mit dem Bade auszuschütten und das ganze System zu diskreditieren. Fr: Wieso ist es so schwer, das Sozialversicherungssystem zu verändern? Röttger: Die Organisationsprinzipien des Sozialversicherungssystems sind über 120 Jahre alt und entstammen dem Bewusstseinszustand einer feudalistischen Gesellschaft. Da kann man eigentlich kaum erwarten, dass moderne Grundsätze eines demokratischen Staates mit diesem System gut erreicht werden. Aber 120 Jahre hinterlassen sozialpsychologische Überzeugungen, die nur schwer zu erschüttern sind. Im Neudeutsch könnte man von einer sehr gut eingeführten Marke sprechen. Frage: Können Sie ein Beispiel für Ihre Thesen benennen? Röttger: Am Beispiel der Krankenversicherung lässt sich relativ leicht nachvollziehen, wie die Strukturen der Kaiserzeit in unserer Zeit nachwirken. Die gesetzliche Krankenversicherung bedeutete im 19. Jahrhundert eine deutliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes der breiten Bevölkerungsmehrheit. Die reichen Bürger und der Adel wurden damals von der Versicherungspflicht befreit, da sie sich eine Versicherung auf dem privaten Versicherungsmarkt kaufen konnten. Frage: Das ist doch heute genauso. Und was soll daran schlecht sein? Röttger: Wie damals bedeutet die heutige Zweiteilung der Gesundheitsabsicherung,
dass zwei Gruppen der Bevölkerung untereinander, aber nicht gegenseitig
Solidarität üben. Im 19. Jahrhundert wollten Adel und Bürgertum
nicht mit den ärmeren Schichten solidarisch sein. Daraus hat sich
das duale System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten
Krankenversicherung (PKV) entwickelt. Röttger: Das stimmt, und im Rahmen des Grundgsetzes soll das ja
auch für jeden möglich sein. Aber das Grundgesetz sagt in Artikel
3 GG ebenfalls eindeutig, dass alle Menschen "vor dem Gesetz gleich"
sind. Art.3(3)GG besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechts,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden." Dieses Diskriminierungsverbot ist sehr weit
gefasst und gilt natürlich für die staatlich organisierten Institutionen,
aber ebenso auch in der Privatwirtschaft. - Und es ist schon beschämend, wie Teile der Politik und der Ärzteschaft
gerade jetzt wieder für diese systematische Grundgesetzverletzung
gekämpft haben, wenn ich das einmal als Arzt sagen darf. Frage: Also wollen Sie hauptsächlich das Bestehen der Privaten Krankenversicherungen beklagen? Röttger: Nein, aber im Krankenversicherungssystem zeigt sich die
verkorkste Realität besonders deutlich: Die 90% gesetzlich Versicherten
bezahlen mit ihren Beiträgen, die auch aus dem Existenzminimum erhoben
werden, die Infrastruktur des Gesundheitssystems. Frage: Ist das nicht eine typisch deutsche Neiddebatte? Röttger: Keinesfalls, es geht hier um Sinn und Buchstaben des Grundgesetzes
und nicht darum, ob der Nachbar ein größeres Auto fährt.
Und dieses Beispiel zeigt, dass ein demokratischer Rechtsstaat die Überbleibsel
ständestaatlicher Strukturen auch einmal hinterfragen muss. Frage: Denken Sie denn nicht, dass die Sozialreformen der vergangenen Jahre in eine gute Richtung weisen? Röttger: Nur sehr begrenzt. Wir sind davon überzeugt, dass die Grundlagen unserer Verfassung viel stärker im politischen Alltagsgeschäft berücksichtigt werden müssen. Viele Menschen haben den Eindruck, dass den Politikern oft die intellektuelle und gesellschaftliche Zielvorstellung fehlt. Und es ist bedauerlich, dass die im Bundestag vertretenen Parteien so oft auf die juristische Hilfe und Korrektur durch das Verfassungsgerichts angewiesen sind. Frage: Die SPD propagiert seit Anfang 2007 in ihrer "Bremer Erklärung" die weitgehende Freistellung des Existenzminimums von Sozialabgaben für Geringverdiener. Ist das nicht genau Ihre Forderung? Röttger: Die UWP hält die Belastung des Existenzminimums bei allen Beschäftigten, Selbständigen wie auch Angestellten, für verfassungswidrig und außerdem auch für volkswirtschaftlich schädlich. Der Vorschlag der SPD geht in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Auch eine positive Diskriminierung bedeutet immer auch die negative Diskriminierung der nicht betroffenen Gruppen und zieht unerwünschte wirtschaftliche Reaktionen nach sich; wie der vollkommen ausser Rand und Band geratene Arbeitsmarkt deutlich macht. Frage: Die einzig sinnvolle Lösung ist aus ihrer Sicht also eine gleiche ökonomische Behandlung aller Bundesbürger in Bezug auf ihr Existenzminimum. Röttger: Genau so ist es. So verlangt es das Grundgesetz und nur
so vermeidet man ökonomische Fehlsteuerungen wie Mini-, Midi- und
1-Eurojobs, Kombilöhne, Scheinselbständigkeit, Leiharbeit, Schwarzarbeit
und Massenarbeitslosigkeit. Frage: Wie sehen Sie Ihre Chancen vor dem Verfassungsgericht? Röttger: Wo kein Kläger da kein Richter - und uns erstaunt
selbst, dass es auf die kritischen Äußerungen des Verfassungsgerichtspräsidenten
Prof. Dr. Papier im Juli 2006 bisher keine Reaktion politischer Parteien
oder Institutionen gegeben hat. Frage: Und können Sie etwas über die ökonomischen Folgen sagen, falls Ihre Klage Erfolg haben sollte. Röttger: Im Ergebnis hätte jeder abhängig Beschäftigte, der mindestens 800 Euro/Monat Nettolohn erreicht, etwa 4000 Euro Jahreslohn zusätzlich zur realen Verfügung, indem den Arbeitnehmern für die ersten selbstverdienten 1000 Euro sowohl die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeberbeiträge (ca. 420 Euro/Monat) zur Sozialversicherung ausgezahlt werden, die dann allerdings mit dem individuellen Steuersatz (von 0% bis 42%) versteuert weden müssten. Frage: Aber es müssten insgesamt etwa 100 Milliarden Euro für Rente, Gesundheitsausgaben, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung anders finanziert werden als bisher. Wie soll das funktionieren? Röttger: In der Bundesrepublik herrscht seit Jahrzehnten ein Konsens, dass die Arbeitslöhne von Sozialabgaben entlastet werden sollten damit die Arbeitslosigkeit im niedrigen Lohnsektor sinken soll - nur geschehen ist das nicht. Frage: Und was schlagen Sie nun vor? Röttger: Es bleibt also realistisch betrachtet nur das Steuersystem zur Gegenfinanzierung, und hier eher die Konsum- als die Lohnbesteuerung. Das Steuersystem ist viel moderner und sozialer als das Sozialversicherungssystem und ermöglicht sinnvolle Steuerungen der Volkswirtschaft. Allein die an den gesellschaftlichen Kosten orientierte Besteuerung des Alkoholkonsums könnte leicht über 30 Milliarden Euro zusätzlich einbringen durch eine Verzehnfachung der Alkoholsteuer von 3,4 auf 35 Milliarden Euro. Die gesellschaftlichen Kosten, sie werden je nach Berechnungsansatz mit 30 bis 90 Milliarden Euro/Jahr angegeben, sind dann immer noch deutlich höher als die steuerlichen Einnahmen durch den Alkoholkonsum. Und lassen Sie uns nur an die externen Kosten (Klima, Gesundheit u.a.) des Autoverkehrs, des Rauchens und des Flugverkehrs erinnern, die momentan von der Allgemeinheit über das Steuer- und Sozialversicherungssystem gegenfinanziert werden. Frage: Sie sagten, die bei den Arbeitnehmern verbleibenden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) wären dann lohnsteuerpflichtig? Röttger: Logisch. Die Lohnbesteuerung der bei den Arbeitnehmern verbleibenden 100 Milliarden Euro erbrächte etwa weitere 25 Milliarden Euro. Und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf skandinavisches Niveau brächte weitere 50 Milliarden Euro. Aber das Steuersystem ist flexibel und ermöglicht viele sinnvolle Gegenfinanzierungen für die generelle Entlastung des Existenzminimums. Frage: Wäre das nicht ein schlechter Tag für die deutschen Biertrinker und Autofahrer? Röttger: Nur oberflächlich betrachtet. Die Flasche Bier würde dann etwa 80 Cent bis 1 Euro Ladenpreis kosten. Aber das könnte man sich von den 4000 bis 5000 Euro zusätzlich gerade noch so leisten. Frage: Finanzminister Peer Steinbrück sieht das anders. Er hat ja gerade die Mindestbesteuerung des Alkohols in der EU erfolgreich gegen 25 Länder torpediert. Röttger: Das stimmt, er ist eindimensional auf das Steuersystem
fixiert und nimmt die Folgekosten für "seine" ertragreichen
Steuerprodukte (Alkohol, Tabak, Auto-/Luftverkehr), nicht zur Kenntnis.
Frage: Und Hartz IV? Röttger: … und mit den Hartz-Gesetzen einen zusätzlichen
Bock geschossen, mit dem die bewährten Grundprinzipien einer freien
und demokratischen Gesellschaft teilweise außer Kraft gesetzt werden. |
Kurz nach dem Beschluss
der "Großen Gesundheitsreform" im Bundestag stellt sich
die Frage, ob das Preußische Dreiklassenwahlrecht und die derzeitge
Zweiklassenmedizin in der Bundesrepublik zwei Seiten einer Medaille sind. Die Privaten Krankenversicherungen und ihre Unterstützer in Politik,
Wissenschaft und Ärzteschaft kündigen Verfassungsklagen gegen
die leichte Reduktion ihrer ökonomischen Privilegien an und berufen
sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes für die alten Versicherungsverträge. Anmerkungen zum Krankenversicherungssystem von ärztlicher Seite:
Trotz ihrer verschwenderischen und ineffizienten Wirtschaftsweise empfehlen
ökonomische Laien und die Lobbygruppen der Privaten Krankenversicherung
die PKV als Vorbild für die Gesetzliche Krankenversicherung. Sogar
der Bundesärztekammerpräsident Hoppe engagiert sich für
die PKV. Herr MdB(SPD) Prof. Dr. Lauterbach, Arzt und Gesundheitsökonom der
Universität Köln, charakterisiert die Privaten Krankenversicherungen
als finanzielle "Parasiten des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems",
da die medizinische Infrastruktur ganz überwiegend von den Gesetzlich
Versicherten finanziert wird und die Privat Versicherten sich daran unzureichend
beteiligen. Die ökonomischen Daten stützen jedoch Prof. Lauterbachs Einschätzung
des Verhältnisses von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung
als einen Ausnutzungstatbestand. Hier werden daher einige dieser Daten aus dem Statistischen Taschenbuch Gesundheit 2005 des Bundesministeriums für Gesundheit zum Studium angeboten. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) : Private Krankenversicherung (PKV) Versichertenzahl 2003: GKV: 72,2 Millionen Bundesbürger: PKV: 7,6 Millionen Bundesbürger: Ausgaben für Gesundheit in der Bundesrepublik 2003: Gesetzliche Sozialversicherung: 160,9 Mrd. Euro Davon - Gesetzliche Krankenversicherung: 136,0 Mrd. Euro Private Krankenversicherung: 20,6 Mrd. Euro Öffentliche Haushalte: 18,8 Mrd. Euro Arbeitgeber: 9,9 Mrd. Euro Patienten: 29,4 Mrd. Euro Um diese Zahlen bewerten zu können, müssen sie in ein sinnvolles Verhältnis gestellt werden. Ausgaben pro Versichertem: Gesetzliche Sozialversicherung: 160,9 Mrd. / 72,2 Millionen = 2228 Euro pro Versichertem Private Krankenversicherung: 20,6 Mrd. Euro / 7,6 Millionen = 2710 Euro pro Versichertem Theoretische Ausgaben pro Erwerbstätigem: Gesetzliche Sozialversicherung: 160,9 Mrd. Euro Gesamtkosten / 30,8 Millionen Erwerbstätige = 5224 Euro pro Erwerbstätigem Private Krankenversicherung: 20,6 Mrd. Euro Gesamtkosten / 4,5 Millionen Erwerbstätige = 4577 Euro pro Erwerbstätigem Fazit: Beiträge pro Erwerbstätigem Die Tarife in der Privaten Krankenversicherung steigen demgegenüber
im Laufe des Versicherungszeitraumes, entsprechend der Kostenentwicklung
an, auch nach der Berentung. Im Gesetzlichen Sozialversicherungssystem werden die Kosten systembedingt
auf die erwerbstätigen Versicherten konzentriert, so dass die Berücksichtigung
der Beiträge der Nichterwerbstätigen nur eine geringe Senkung
der theoretischen Belastung von 5224 Euro pro Erwerbstätigem im Gesetzlichen
Sozialversicherungssystem zur Folge hat. Die finanzielle Belastung in der Übergangszone von Sozialversicherungspflicht
zur Entscheidungsfreiheit Wer hat die Verfassung auf seiner Seite? Sollten die Interessenverbände der Privaten Krankenversicherungen
und Teile der CDU und FDP ihre Verfassungsbeschwerde zugunsten der PKV
einreichen, wird die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow,
UWP, ebenfalls Verfassungsbeschwerde einlegen, um diese Verhältnisse
auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. |
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